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   BVerwG, 16.01.2002 - 1 PKH 56.01, 1 B 418.01   

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https://dejure.org/2002,36051
BVerwG, 16.01.2002 - 1 PKH 56.01, 1 B 418.01 (https://dejure.org/2002,36051)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.2002 - 1 PKH 56.01, 1 B 418.01 (https://dejure.org/2002,36051)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 1 PKH 56.01, 1 B 418.01 (https://dejure.org/2002,36051)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage als Revisionszulassungsvoraussetzung - Revisionszulassung bei mehreren selbstständigen Begründungen des Berufungsgerichts - Anforderungen an die ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2002 - 1 PKH 56.01
    Eine solche Darlegung setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).

    Sie benennt nicht, wie geboten (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - a.a.O.), einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz, mit dem das Berufungsgericht bei seinen Ausführungen zu § 51 Abs. 3 AuslG einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten eben solchen Rechtssatz widersprochen hat.

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2002 - 1 PKH 56.01
    Zudem sind die Voraussetzungen für die Annahme einer Wiederholungsgefahr im Sinne des § 51 Abs. 3 2. Alternative AuslG in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtsgrundsätzlich geklärt (vgl. zuletzt Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 9 C 6.00 - BVerwGE 112, 185 ff. m.w.N.).

    Schließlich legt die Beschwerde auch nicht die geltend gemachte Divergenz des angefochtenen Urteils zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2000 - BVerwG 9 C 6.00 - (BVerwGE 112, 185 = InfAuslG 2001, 194) den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend dar (Beschwerdebegründung S. 15, 10).

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2002 - 1 PKH 56.01
    Das Gericht braucht die Beteiligten regelmäßig nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Sachverhalts hinzuweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung grundsätzlich erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 9 B 55.98 - und Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87).
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